Wichtige Infos für Reisende
DANK FLUGGASTRECHTE WERDEN SIE BEI EINEM FLUGAUSFALL FAIR ENTSCHÄDIGT
Die Koffer sind gepackt, die Vorfreude auf den wohl verdienten Urlaub ist groß und nun das: Der Flug fällt aus. Bei den heftigen Unwettern, die derzeit über Europa ziehen, ist dieses Szenario keine Seltenheit, wie man vergangenes Wochenende u. a. am Dresdener Flughafen sehen konnte. Nach sehr starken Gewittern und Erdrutschen mussten vier Flüge nach Frankfurt, Stuttgart, Düsseldorf und Basel ausfallen. Doch was, wenn es einen selbst betrifft? Die wenigsten Menschen sind auf einen Ausfall vorbereitet, kennen ihre Fluggastrechte und wissen, was in diesem Fall zu tun ist. Damit Ihnen keine finanzielle Entschädigung durch die Lappen geht, klären wir Sie auf.
So kommen Sie im Falle eines Flugausfalls an Ihre Entschädigung
Mal ehrlich. Wussten Sie, dass Ihnen bei einem Flugausfall, über den Sie von der Fluggesellschaft nicht mindestens 14 Tage vorher informiert wurden, 250 EUR bis 600 EUR Entschädigung zustehen? Oder, dass die Airline Sie bereits ab einer Flugverspätung von zwei Stunden mit Getränken und Snacks versorgen muss? Und dies sind nur zwei von vielen Fluggastrechten, die Sie im Ernstfall einfordern können. Keine Sorge, Sie müssen keine Bücher wälzen, um all Ihre Rechte zu kennen. Flightrite.at, der Marktführer in Sachen Fluggastrechte übernimmt dies gerne für Sie und zeigt Ihnen, wie Sie zu der Entschädigung kommen, die Ihnen zusteht. Hier finden Sie Unterstützung im Falle eines Flugausfalls. Doch wenn der Flug gestrichen wird, haben Sie nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Damit einer angemessenen Entschädigung nichts mehr im Wege steht, müssen Sie sich die Annullierung samt Grund zuerst von der Fluggesellschaft schriftlich bestätigen lassen. Sollten während der Wartezeit irgendwelche Ausgaben (Mahlzeiten, Getränke etc.) haben, dann heben Sie bitte sämtliche Belege auf. Für eine Entschädigung wird natürlich vorausgesetzt, dass Sie auch pünktlich eingecheckt haben und die Fluggesellschaft die Schuld für den Ausfall oder die Verspätung trägt.
Auch bei wetterbedingtem Ausfall haben Sie Rechte
Ein wenig anders sieh es aus, wenn schwere Unwetter der Grund für den Flugausfall sind. Aber auch in diesem Fall darf die Fluggesellschaft Sie nicht im Regen stehenlassen. Bei Inlandsflügen müssen spätestens ab zwei Stunden Wartezeit Snacks, Getränke und Kommunikationsmöglichkeiten (um Verwandte/ Freunde zu informieren) für Sie bereitgehalten werden. Bei Langstreckenflügen tritt diese Regelung erst ab vier Stunden in Kraft. Vergehen mehr als fünf Stunden, dürfen Sie inklusive Rückerstattung des Ticketpreises von der Reise zurücktreten oder eine alternative Fahrt/ Flug zum Reisezielort verlangen. Findet der Flug erst am darauffolgenden Tag statt, ist die Fluggesellschaft dazu verpflichtet, Ihnen eine Übernachtung im Hotel inklusive Hin- und Rückfahrt zu organisieren. Die Kosten hierfür muss natürlich die Airline übernehmen.
Sollten Sie von einem Flugausfall betroffen sein, können Sie also ganz entspannt die Nerven bewahren. Dank geregelter Fluggastrechte ist Ihnen eine faire Entschädigung gewiss.